PRODUKTGARANTIE
Monroe® steht hinter jedem Produkt und gewährleistet die Qualität, Leistung, Haltbarkeit und Mehrwert, die unsere Kunden erwarten. Dem Erstkäufer wird gewährleistet, dass die Produkte frei von Funktions- und Materialmängeln ist. Alle Monroe-Produkte werden nach den Originalspezifikationen des Fahrzeugherstellers entwickelt und hergestellt.
5 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 5-jährige Garantie (gültig in Europa) auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
- Monroe OESpectrum-Stoßdämpfer
- Monroe OESpectrum-Fahrwerkfedern
- Monroe Intelligent Suspension RideSense
Siehe Deckungsgrenzen, Anforderungen an die Abwicklung und besondere Garantiebeschränkungen für Monroe OESpectrum unten.
3 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 3-jährige Garantie auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
Siehe Deckungsgrenzen und Anforderungen an die Abwicklung unten.
2 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 2-jährige Garantie auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
- Monroe Adventure
- Monroe Magnum
- Monroe MAX-LIFT
- Monroe-Federbeinstützlager
- Monroe Original
- Monroe-Schutzsatz
- Roadmatic by Monroe
- Monroe-Federkugeln
- Monroe-Federn
- Monroe-Fahrwerkteile
- Monroe Van-Magnum
Siehe Deckungsgrenzen und Anforderungen an die Abwicklung unten.
DECKUNGSGRENZEN
Die von Monroe Europe gewährten Garantien sind auf die Lieferung eines neuen Monroe-Produkts beschränkt. Garantieansprüche werden zuerst vom Monroe-Händler bearbeitet und dann von Monroe eingelöst. Verbraucherrechte nach anwendbarem Gesetz, insbesondere alle Rechte als Käufer aus dem Kaufvertrag mit dem jeweiligen Händler sowie andere einschlägige Rechte, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Von der Monroe-Garantie ausgeschlossen sind:
- normaler Verschleiß des Produkts
- Monroe-Produkte, die entgegen den Anwendungshinweisen im Monroe-Katalog in der jeweils geltenden Fassung eingebaut wurden
- Monroe-Produkte, die durch unsachgemäßen Einbau oder unsachgemäßen Gebrauch am Fahrzeug, wider den Angaben des Fahrzeugherstellers und/oder von Monroe, verändert oder beschädigt wurden
- Monroe-Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug als im Monroe-Katalog (in der jeweils geltenden Fassung) angegeben beschädigt wurden, Stoßdämpfer und Federbeine mit Schäden an der Kolbenstange und/oder am Öldichtring aufgrund unsachgemäßer Handhabung und/oder Verwendung falscher Montagewerkzeuge
- vorzeitiger Verschleiß durch Wiederverwendung beschädigter Montageteile wie Gummischilde, beschädigte Puffer und Anschläge usw.
- unfallverursachte Schäden
- Monroe-Produkte, die im Rallye- oder Rennsporteinsatz beschädigt wurden
- Niveauausgleicher mit beschädigter Luftfeder aufgrund falsche Montage
- überholte oder aufgearbeitete Monroe-Produkte
- Schäden, die durch mangelnde oder falsch ausgeführte Wartung am Fahrzeug verursacht werden
ANFORDERUNGEN AN DIE ABWICKLUNG
Alle Garantieansprüche müssen bei dem Teilehändler oder Wiederverkäufer/Einbauer eingereicht werden, von dem das Monroe-Produkt gekauft wurde. Es ist ein Kaufnachweis erforderlich.
Der Wiederverkäufer/Einbauer muss dem Großhändler alle relevanten Informationen zur Überprüfung des Anspruchs zur Verfügung stellen, wie:
- Name und Anschrift des Kunden
- Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs
- Datum des Einbaus bzw. Verkaufs
- Kaufbelege
- Monroe-Produktteilenummer
- ausführliche Beschreibung des Mangels
Zusätzliche Garantiebeschränkungen für
Monroe OESpectrum-Stoßdämpfer
Außer der standardmäßigen 2-jährigen Garantie gilt für Monroe OESpectrum-Stoßdämpfer eine Garantie auf Mängel und anomalen Verschleiß für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Einbaus. Diese Garantie gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Privatbesitz, unter normalen Einsatzbedingungen und insoweit der Erstkäufer der Monroe OESpectrum-Stoßdämpfer Halter des Fahrzeugs bleibt, in das die Stoßdämpfer ursprünglich eingebaut wurden. Die Haftung im Rahmen dieser Garantie ist ausdrücklich auf den Ersatz des verschlissenen oder defekten Produkts beschränkt. Kosten für den Aus- und Einbau sind nicht inbegriffen, und jegliche Neben- und Folgeschäden sind im Rahmen dieser Garantie, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Beim Einbau des Produkts müssen die Empfehlungen von Monroe beachtet werden. Insbesondere: (i) Es müssen beide Stoßdämpfer derselben Achse durch Monroe OESpectrum-Stoßdämpfer ersetzt werden und (ii) der Einbau muss mit neuen Staubschutzsätzen (PK) und Federbeinstützlager (MK) erfolgen.
Das komplette Monroe®-Programm für Sie
Monroe bietet das komplette Programm für Ihren Bedarf im Bereich Fahrwerk, Federung und Lenkungsteilen. Bei uns finden Sie Stoßdämpfer, Federbeinstützlager und Staubschutzsätze, Gasfedern, Spiralfedern, Federkugeln und viele weitere Bauteile für die Lenkung und Radaufhängung.